Entrepreneur University

Privacy policy

Entrepreneur University

DATENSCHUTZ & EINWILLIGUNG ZUR VERÖFFENTLICHUNG VON FOTOS/VIDEOS NACH DEM KUNSTURHEBERGESETZ

Zur Veranstaltungsabwicklung erfolgt die digitale Speicherung der Daten durch den Veranstalter. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Materialien die im Zusammenhang mit dem Founder Summit 2024 produziert oder verbreitet werden (insbesondere Aufnahmen der Reden, Fotos, Ton- und Bildmaterial) stehen ausschließlich dem Veranstalter zu. Jede unerlaubte Publikation, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Die Veranstaltung wird von Fotografen, Pressevertretern und Filmteams begleitet. Mit der Anmeldung/dem Kauf der Tickets erteilen die Teilnehmer ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nach dem Kunsturhebergesetz, dass die im Rahmen der Veranstaltung gefertigten Fotos und/oder Videoaufnahmen für redaktionelle Zwecke oder zu Zwecken der Bewerbung der Entrepreneur University bzw. im Rahmen der Unternehmenskommunikation der Entrepreneur University und allen Partnerunternehmen verwendet werden.

PERSONENBEZOGENE DATEN UND DEREN VERWENDUNG

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die zur Durchführung des Founder Summits 2024 erforderlichen Daten für den Zeitraum der Veranstaltung und darüber hinaus gespeichert werden. Erhobene Daten werden vom Veranstalter außerdem zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken genutzt. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, kann er einer solchen Verwendung seiner Daten jederzeit durch ein entsprechendes Schreiben oder per E-Mail an die Adresse [email protected] der Freshminds UG widersprechen.

WERBUNG/WERBEFLÄCHEN:

Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, das Anbringen von Werbeaufklebern, Plakaten und die Benutzung von Werbeträgern auf dem Veranstaltungsgelände sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter strengstens untersagt. Hierzu kann ein gesondertes Angebot angefragt werden. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtbilddarbietungen, die Vorführung von Maschinen, Geräten und Einrichtungen aller Art sowie ähnliche Vorhaben bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters und sind rechtzeitig anzumelden. Der Veranstalter ist berechtigt, nicht genehmigte Werbung oder Aufbauten nach Abmahnung zu entfernen. Außerdem wird ein Verstoß gegen diese Vereinbarung durch den Veranstalter zur Anzeige gebracht und mit einer Geldstrafe geahndet. Für zusätzliche Werbeflächen innerhalb des Veranstaltungsgeländes erstellt der Veranstalter Ihnen gerne ein individuelles Angebot.